AGB für Vereine (B2B)

Stand: 15.03.2026 – diese Fassung gilt für Vereinskunden als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software "Shooterium" (nachfolgend "Software" oder "SaaS-Dienst") zwischen dem Anbieter der Software (nachfolgend "Anbieter") und dem Kunden.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Sondervermögen sowie rechtsfähige und eingetragene Vereine (nachfolgend gemeinsam "Kunde"). Verbraucher (§ 13 BGB) sind von der Nutzung ausgeschlossen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software "Shooterium" als webbasierte SaaS-Lösung zur Nutzung über das Internet bereit.

(2) Der Funktionsumfang der Software ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzw. aus dem individuellen Angebot. Der Anbieter behält sich vor, die Software kontinuierlich weiterzuentwickeln und Funktionen zu ändern oder zu ergänzen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist und die Erreichung des Vertragszwecks nicht gefährdet.

(3) Die Software wird auf Servern gehostet, die vom Anbieter betrieben oder verwaltet werden. Der Anbieter schuldet nicht die Herstellung der Datenverbindung zwischen dem IT-System des Kunden und dem vom Anbieter betriebenen Server.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Services auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar.

(2) Der Vertrag kommt in der Regel durch die Annahme eines individuellen Angebots oder durch den Abschluss des elektronischen Bestellvorgangs auf der Website zustande. Der Anbieter bestätigt den Vertragsschluss per E-Mail.

§ 4 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränkte Recht, die Software über einen Webbrowser für seine verbands- bzw. vereinsinternen oder geschäftlichen Zwecke zu nutzen.

(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu dekompilieren, Reverse Engineering zu betreiben oder Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen, sofern dies nicht ausdrücklich gestattet ist.

§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten (Benutzernamen, Passwörter) geheim zu halten und vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Er stellt sicher, dass Nutzer-Accounts nicht geteilt werden.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen der Nutzung keine rechtswidrigen Inhalte zu verarbeiten, keine Rechte Dritter (insbes. Urheber- und Markenrechte) zu verletzen und geltende Datenschutzbestimmungen einzuhalten.

(3) Datensicherung: Obwohl der Anbieter regelmäßige Backups im Rahmen der Serververwaltung durchführt, obliegt es dem Kunden, die von ihm eingegebenen, geschäfts- und vereinskritischen Daten durch regelmäßige Exporte bzw. Downloads selbständig zu sichern, da ein vollumfänglicher Schutz gegen Datenverlust technisch nicht garantiert werden kann.

(4) Verstößt der Kunde gegen diese Pflichten, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Software vorübergehend zu sperren, sofern dies zur Vorbeugung von Schäden erforderlich ist.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung für die Nutzung der Software richtet sich nach dem gebuchten Paket bzw. dem individuellen Angebot. Alle Preise verstehen sich vorbehaltlich abweichender Angaben als Nettopreise in Euro. (Hinweis: Greift die Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.)

(2) Die Nutzungsgebühren werden in der Regel im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum (z. B. jährlich) in Rechnung gestellt.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen für B2B-Geschäfte (u.a. Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz).

§ 7 Verfügbarkeit und Service Level (SLA)

(1) Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit der Software von 99,0 % im Jahresmittel an.

(2) Von der Berechnung der Verfügbarkeit ausgenommen sind Ausfallzeiten, die durch geplante oder zwingend notwendige außerplanmäßige Wartungsarbeiten entstehen. Geplante Wartungsarbeiten werden dem Kunden mit angemessener Vorlaufzeit (in der Regel per E-Mail oder Hinweis in der Software) mitgeteilt und vorzugsweise in lastschwachen Zeiten durchgeführt.

(3) Ebenfalls ausgenommen sind Zeiten, in denen die Software aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen (Höhere Gewalt, Verschulden Dritter, Störungen im Telekommunikationsnetz), nicht über das Internet zu erreichen ist.

§ 8 Gewährleistung (Mängelhaftung)

(1) Der Anbieter gewährleistet die vertragsgemäße Beschaffenheit der Software sowie, dass der vertragsgemäßen Nutzung keine Rechte Dritter entgegenstehen.

(2) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.

(3) Mängel der Software sind dem Anbieter unverzüglich unter Beschreibung der Umstände ihres Auftretens in nachvollziehbarer Weise anzuzeigen. Der Anbieter wird Mängel in angemessener Zeit beseitigen (Nachbesserung).

§ 9 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer vom Anbieter übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist (in der Regel maximal der Betrag einer Jahresgebühr des Kunden).

(3) Eine weitergehende Haftung des Anbieters besteht nicht.

(4) Für den Verlust von Daten durch leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur unter den Voraussetzungen und bis zu der Höhe, die bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten durch den Kunden (gemäß § 5 Abs. 3) zur Wiederherstellung angefallen wären.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen mit einer Mindestvertragslaufzeit gemäß dem gewählten Angebot (Standard: 1 Jahr).

(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien ordentlich mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um eine weitere Laufzeit von einem Jahr.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mehr als zwei Monate mit der Zahlung der Vergütung in Verzug ist oder grundlegend gegen seine Pflichten aus § 5 verstößt.

(4) Kündigungen bedürfen mindestens der Textform (z. B. E-Mail) oder können, sofern im Portal bereitgestellt, über eine entsprechende digitale Kündigungsfunktion im eigenen Kundenkonto erklärt werden.

(5) Mit Wirksamwerden der Kündigung erlischt das Nutzungsrecht. Der Anbieter wird die Daten des Kunden – vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten – nach Ablauf einer angemessenen Übergangsfrist löschen. Dem Kunden wird empfohlen, seine Daten gemäß § 5 Abs. 3 vor Vertragsende zu exportieren.

§ 11 Datenschutz und Geheimhaltung

(1) Die Parteien verpflichten sich, die jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen (insbesondere DSGVO und BDSG) einzuhalten.

(2) Soweit der Anbieter als Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten für den Kunden verarbeitet, schließen die Parteien nach Vertragsschluss eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. In diesem Fall ist allein der Kunde für die rechtmäßige Erhebung und Verarbeitung der Daten seiner Mitglieder verantwortlich.

(3) Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen des jeweils anderen, die ihnen im Rahmen dieses Vertrages zugänglich werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

§ 12 Änderung der AGB

(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB zu ändern, sofern die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Kunden zumutbar sind.

(2) Änderungen werden dem Kunden spätestens sechs (6) Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform (z. B. per E-Mail) mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Anbieter in der Mitteilung gesondert hinweisen. Im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs behält der Anbieter das Recht zur ordentlichen Kündigung.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Gegen Ansprüche des Anbieters kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

(2) Auf diesen Vertrag ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) anwendbar.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel). Anstelle der unwirksamen Bestimmung verpflichten sich die Parteien, eine rechtlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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